AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Uenal Sachverständigenbüro, Inhaber Alparslan Ünal, Carl-Benz-Str. 5, 26655 Westerstede (nachfolgend „Sachverständiger") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erstellung von Wertgutachten, Wertindikationen, Stellungnahmen und Beratungsleistungen zur Immobilienbewertung.
(2) Sie gelten ausdrücklich nicht für Aufträge, die dem Sachverständigen durch ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine Behörde erteilt werden. Für diese Aufträge gelten ausschließlich die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), die Zivilprozessordnung und das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG).
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Sachverständige stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Gegenstand und Grenzen der Leistung
(1) Der Sachverständige erstellt Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen nach den anerkannten Regeln der Immobilienbewertung, insbesondere nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den zugehörigen Richtlinien.
(2) Gegenstand, Bewertungsstichtag, Wertbegriff, Verwendungszweck und Umfang der Ortsbesichtigung werden vor Auftragsannahme in Textform festgelegt. Der Sachverständige schuldet die sorgfältige Erstellung des vereinbarten Gutachtens, nicht ein bestimmtes Wertergebnis.
(3) Der Sachverständige schuldet keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Finanzierungsberatung, keine Bauschadensbegutachtung und keine Prüfung der Bauordnungs- oder Genehmigungskonformität, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, in rechtlichen und steuerlichen Fragen eigene fachliche Beratung einzuholen.
(4) Eine Wertindikation, eine Marktpreiseinschätzung oder ein Kurzgutachten ersetzt kein Verkehrswertgutachten und ist zur Vorlage bei Gerichten und Finanzbehörden regelmäßig nicht geeignet. Der Sachverständige weist hierauf im jeweiligen Dokument gesondert hin.
(5) Zerstörungsfreie Untersuchungen und Bauteilöffnungen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Verdeckte Mängel, die ohne Bauteilöffnung nicht erkennbar sind, können nicht berücksichtigt werden.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote des Sachverständigen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Sachverständigen in Textform oder durch Beginn der Bearbeitung mit Kenntnis und Billigung des Auftraggebers zustande.
(3) Der Sachverständige ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn seine Unparteilichkeit nach § 8 nicht gewährleistet ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen alle für die Bewertung erforderlichen Unterlagen vollständig und in lesbarer Form zur Verfügung, insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Teilungserklärung, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Miet- und Pachtverträge sowie Unterlagen zu durchgeführten Modernisierungen.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Bewertungsobjekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist und alle relevanten Gebäudeteile besichtigt werden können.
(3) Der Auftraggeber weist auf ihm bekannte wertrelevante Umstände hin, insbesondere auf Rechte Dritter, Baulasten, Altlasten, Feuchteschäden, laufende oder beschlossene Sanierungsmaßnahmen, Rückstände in der Erhaltungsrücklage und anhängige Rechtsstreitigkeiten.
(4) Der Sachverständige darf die Angaben und Unterlagen des Auftraggebers seiner Bewertung zugrunde legen, soweit sich ihm ihre Unrichtigkeit nicht aufdrängen musste. Er ist nicht verpflichtet, Angaben Dritter auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern die vereinbarte Bearbeitungsfrist entsprechend. Mehraufwand, der dem Sachverständigen dadurch entsteht, wird nach Zeitaufwand vergütet.
§ 5 Honorar, Auslagen und Zahlung
(1) Das Honorar wird als Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand vereinbart. Maßgeblich ist die Vereinbarung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.
(2) Das Honorar ist nicht vom ermittelten Wert abhängig. Eine Vereinbarung des Honorars in Abhängigkeit vom Bewertungsergebnis ist ausgeschlossen.
(3) Notwendige Auslagen, insbesondere Gebühren für Grundbuchauszüge, Auskünfte des Gutachterausschusses, Kaufpreissammlungen, Katasterunterlagen und Baulastenauskünfte sowie Fahrtkosten, werden zusätzlich in tatsächlicher Höhe berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
(5) Das Honorar ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Sachverständige ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen und die Herausgabe des Gutachtens von dessen Zahlung abhängig zu machen.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Fristen und Abnahme
(1) Vereinbarte Fertigstellungstermine sind verbindlich, soweit die Mitwirkungspflichten nach § 4 rechtzeitig erfüllt wurden und keine Umstände eintreten, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat.
(2) Das Gutachten gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es entgegengenommen und nicht innerhalb von vier Wochen Mängel in Textform angezeigt hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Sachverständige bei Übergabe auf diese Wirkung hingewiesen hat.
(3) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler berichtigt der Sachverständige unentgeltlich.
§ 7 Nutzungsrechte und Zweckbindung
(1) Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Auftrag festgelegten Zweck.
(2) Die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung, die auszugsweise Wiedergabe und die Verwendung für einen anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen in Textform. Die Weitergabe an den eigenen Steuerberater, Rechtsanwalt, an das Finanzamt, an ein Gericht oder an eine finanzierende Bank zum vereinbarten Zweck ist hiervon ausgenommen.
(3) Wird das Gutachten unbefugt an Dritte weitergegeben, haftet der Sachverständige diesen Dritten gegenüber nicht. Der Auftraggeber stellt den Sachverständigen von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund einer unbefugten Weitergabe geltend machen.
(4) Auszüge, Zusammenfassungen und sinnentstellende Kürzungen des Gutachtens sind unzulässig. Das Gutachten darf nur vollständig einschließlich aller Anlagen und Hinweise verwendet werden.
(5) Das Gutachten ist auf den vereinbarten Wertermittlungsstichtag bezogen. Es verliert mit zunehmendem zeitlichen Abstand an Aussagekraft und ist nicht ohne Weiteres auf spätere Zeitpunkte übertragbar.
§ 8 Unparteilichkeit und Interessenkonflikte
(1) Der Sachverständige erstattet seine Gutachten unabhängig, unparteiisch und weisungsfrei. Er ist nicht an Erwartungen des Auftraggebers hinsichtlich des Ergebnisses gebunden.
(2) Der Sachverständige legt vor Auftragsannahme offen, wenn er zu dem Bewertungsobjekt, dem Auftraggeber oder einer weiteren Partei in einer Beziehung steht, die geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu begründen.
(3) Der Sachverständige ist zugleich Geschäftsführer der Uenal Immobilien GmbH, die als Immobilienmaklerin tätig ist. Er übernimmt keinen Bewertungsauftrag für ein Objekt, mit dessen Vermittlung die Uenal Immobilien GmbH beauftragt ist oder war, und er nimmt keinen Vermittlungsauftrag für ein Objekt an, das er zuvor bewertet hat, ohne dies allen Beteiligten vorher offenzulegen. Beauftragen mehrere Parteien mit gegenläufigen Interessen den Sachverständigen zu demselben Objekt, lehnt er den zweiten Auftrag ab.
§ 9 Verschwiegenheit
(1) Der Sachverständige behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen vertraulich, auch über das Ende des Auftrags hinaus.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, soweit eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht, der Auftraggeber den Sachverständigen von ihr entbindet oder die Offenlegung zur Durchsetzung eigener Ansprüche des Sachverständigen erforderlich ist.
§ 10 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für Wertentwicklungen nach dem Wertermittlungsstichtag sowie für Abweichungen des später tatsächlich erzielten Kaufpreises vom ermittelten Wert besteht nicht.
(5) Der Sachverständige unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312b, 312c, 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil des Vertrages ist.
(2) Wünscht der Verbraucher, dass der Sachverständige mit der Bearbeitung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, bedarf dies seines ausdrücklichen Verlangens in Textform. Widerruft der Verbraucher anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 357 Absatz 8 BGB.
§ 12 Datenschutz
Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Der Sachverständige ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Sachverständigen. Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.